Beratungsbesuche
Ihr Pflegedienst aus Lohfelden
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Bei einem persönlichen Beratungsgespräch erhalten Sie alle wichtigen Informationen.
Persönliche gemeinsame Beratung
Professionelle Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI führen wir bei Pflegebedürftigen (Pflegegrad 2 & 3 halbjährlich einmal, Pflegegrad 4 & 5 vierteljährlich einmal) in der eigenen Häuslichkeit durch.
Finden ambulante Pflegedienst Sachleistungen bei dem bzw. der Pflegebedürftigen bereits statt, besteht für diesen Personenkreis keine Verpflichtung zum Abruf des Beratungsbesuchs.
Sie können sich bei uns unverbindlich über die gesetzlichen Bestimmungen informieren. Wir setzen uns auch mit Ihrer Pflegekasse in Verbindung, um eventuelle Fragen vorab abklären zu können.