Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI

Persönliche Pflegeberatung bei Ihnen zu Hause. Unsere Beratungsbesuche gemäß § 37 Abs. 3 SGB XI sorgen für Sicherheit, Orientierung und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben – direkt in Lohfelden, Kassel und Umgebung.

Wer ist verpflichtet?

Beratungsbesuche sind verpflichtend für Pflegebedürftige mit Pflegegeld, die von Angehörigen oder privat gepflegt werden. Die Häufigkeit richtet sich nach dem Pflegegrad:

PflegegradPflicht zur Beratung
Pflegegrad 1freiwillig (empfohlen)
Pflegegrad 2–3halbjährlich
Pflegegrad 4–5vierteljährlich

Hinweis: Wird ein Pflegedienst für Sachleistungen beauftragt, entfällt die Pflicht.

Unser Leistungsversprechen

  • Persönliche Beratung vor Ort
  • Kompetente und empathische Fachkräfte
  • Abrechnung direkt mit Ihrer Pflegekasse
  • Verständliche Infos zu Fristen und Pflegegraden

So läuft der Beratungsbesuch ab

1

Sie vereinbaren telefonisch oder online einen Termin mit uns.

2

Eine erfahrene Pflegefachkraft kommt zu Ihnen nach Hause.

3

Wir dokumentieren die Beratung und senden sie an Ihre Pflegekasse.

Jetzt Termin vereinbaren

Wir beraten Sie gerne persönlich:

Pflegedienst Christina Kördel
Auf der Gebinne 18, 34253 Lohfelden
📞 0561 9701998
🕘 Bürozeiten: Mo–Fr 09:00 – 12:00 Uhr

Oder nutzen Sie unser Online-Kontaktformular.

Gut zu wissen:

Die Beratung ist kostenlos und wird vollständig von Ihrer Pflegekasse übernommen.

Auch bei freiwilligen Beratungen (Pflegegrad 1) profitieren Sie von wertvollen Empfehlungen.