Antragstellung & Höherstufung (Pflegegrad)

Wer pflegebedürftig ist, hat Anspruch auf Unterstützung durch die Pflegeversicherung – dafür braucht es einen offiziellen Pflegegrad. Den Pflegegrad bekommt man nicht automatisch – man muss ihn beantragen. Wenn sich die Situation verschlechtert, kann man auch eine Höherstufung beantragen.

Wer kann das beantragen?

  • Die pflegebedürftige Person selbst
  • Oder eine Angehörige / gesetzliche Vertretung
  • Es ist egal, ob bereits ein Pflegegrad besteht oder nicht – jeder kann einen Erstantrag oder Höherstufungsantrag stellen.

Antrag stellen – so geht’s:

  1. Antrag bei der Pflegekasse stellen (telefonisch, schriftlich oder online – formlos)
  2. Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD): Besuch zu Hause, Prüfung der Selbstständigkeit

Bewertet werden u. a. Körperpflege, Ernährung, Mobilität, Kommunikation, Krankheitsbewältigung.

Was ist eine Höherstufung?

Wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtert oder die Pflege aufwendiger wird, kann eine Höherstufung (z. B. von Pflegegrad 2 auf 3) beantragt werden.

  • Neue oder zusätzliche Erkrankungen
  • Mehr Hilfe bei alltäglichen Aufgaben nötig
  • Pflege dauert länger als früher
  • Nach einem Krankenhausaufenthalt hat sich die Situation verschärft

Wichtige Hinweise

  • Vorbereitung ist entscheidend: Alltag dokumentieren
  • Begleitung beim Gutachtertermin empfehlenswert
  • Der Gutachterbesuch entscheidet über die Einstufung
  • Bei Ablehnung: Widerspruch möglich

Unser Tipp

Lass dich unterstützen – Pflegedienste oder Pflegeberater helfen bei der Antragstellung und begleiten oft auch die Begutachtung.

Je besser die Situation erklärt wird, desto fairer die Einstufung.

Fazit: Pflegegrad beantragen – der erste Schritt zur Unterstützung

Die Antragstellung oder Höherstufung ist der Einstieg zu vielen Leistungen. Nur mit einem anerkannten Pflegegrad erhält man finanzielle Unterstützung und Sachleistungen. Deshalb: Früh beantragen, gut vorbereiten und Hilfe annehmen.