Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI sind gesetzlich vorgeschriebene Termine, bei denen Pflegebedürftige zu Hause besucht werden – zur Qualitätssicherung der Pflege und zur Unterstützung der Angehörigen. Die Besuche helfen, Pflegeprobleme frühzeitig zu erkennen und über zusätzliche Hilfen zu informieren.
Tipp: Es ist hilfreich, wenn möglichst immer dieselbe Beraterperson kommt – für Vertrauen und Kontinuität.
Ja – seit Juli 2022 sind Beratungen auch per Videokonferenz dauerhaft erlaubt. Besonders sinnvoll bei Krankheit, großen Entfernungen oder eingeschränkter Mobilität.
Beratungsbesuche sichern die Qualität der häuslichen Pflege und helfen, rechtzeitig Unterstützungsangebote zu nutzen. Sie sind kostenlos und verpflichtend bei Pflegegeld – deshalb: rechtzeitig planen und aktiv nutzen.