Beratungsbesuche (§ 37.3 SGB XI)

Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI sind gesetzlich vorgeschriebene Termine, bei denen Pflegebedürftige zu Hause besucht werden – zur Qualitätssicherung der Pflege und zur Unterstützung der Angehörigen. Die Besuche helfen, Pflegeprobleme frühzeitig zu erkennen und über zusätzliche Hilfen zu informieren.

Wer braucht einen Beratungsbesuch?

  • Pflegebedürftige mit Pflegegeld (häusliche Pflege durch Angehörige)
  • Pflegegrad 2 oder 3: Pflicht alle 6 Monate
  • Pflegegrad 4 oder 5: Pflicht alle 3 Monate
  • Pflegegrad 1: freiwillig (empfohlen)

Was kostet das?

  • Keine Kosten für Pflegebedürftige
  • Die Pflegekasse übernimmt alle Kosten
  • Wird der Besuch nicht durchgeführt, kann das Pflegegeld gekürzt oder gestrichen werden

Wer macht den Besuch?

  • Ambulante Pflegedienste
  • Pflegeberater:innen (z. B. nach § 7a SGB XI)
  • Anerkannte Beratungsstellen

Tipp: Es ist hilfreich, wenn möglichst immer dieselbe Beraterperson kommt – für Vertrauen und Kontinuität.

Was passiert beim Besuch?

  • Sichtung der Pflegesituation vor Ort
  • Tipps zur Pflegeerleichterung
  • Informationen zu Pflegehilfsmitteln, Entlastungsleistungen, Umbauten, Kurzzeit- und Verhinderungspflege, Schulungen
  • Erkennung möglicher Überlastung der pflegenden Person
  • Dokumentation für die Pflegekasse

Geht das auch digital?

Ja – seit Juli 2022 sind Beratungen auch per Videokonferenz dauerhaft erlaubt. Besonders sinnvoll bei Krankheit, großen Entfernungen oder eingeschränkter Mobilität.

Fazit: Beratungsbesuche sind Pflicht und Chance zugleich

Beratungsbesuche sichern die Qualität der häuslichen Pflege und helfen, rechtzeitig Unterstützungsangebote zu nutzen. Sie sind kostenlos und verpflichtend bei Pflegegeld – deshalb: rechtzeitig planen und aktiv nutzen.