Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI)

Der Entlastungsbetrag ist eine monatliche Geldleistung der Pflegeversicherung, die Pflegebedürftige für Unterstützung im Alltag verwenden können – z. B. für Hilfe im Haushalt, Betreuung oder Begleitung. Er soll pflegende Angehörige entlasten und den Pflegealltag erleichtern.

Wer hat Anspruch?

  • Alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5
  • Gilt für häusliche Pflege
  • Unabhängig von Pflegegeld oder Pflegesachleistung

Wie viel Geld gibt es?

  • Monatlich: 131 €
  • Jährlich bis zu: 1.572 €
  • Nicht genutzte Beträge bis 30. Juni des Folgejahres nutzbar

Wofür kann der Betrag genutzt werden?

  • Hilfe im Haushalt (Putzen, Einkaufen etc.)
  • Alltagsbegleitung, z. B. bei Demenz
  • Begleitung zu Terminen oder Spaziergängen
  • Betreuungsangebote (z. B. Vorlesen, Spielen)
  • Angebote zur Unterstützung im Alltag (anerkannt durch die Pflegekasse)

Mehr rausholen: Umwandlungsanspruch

Nicht genutzte Pflegesachleistungen können zu 40 % in Entlastungsleistungen umgewandelt werden – so lässt sich der Betrag deutlich erhöhen.

Was muss man beachten?

  • Zweckgebunden – keine Pflege- oder medizinischen Leistungen
  • Nur anerkannte Anbieter dürfen direkt abrechnen
  • Selbstzahlung möglich – Erstattung bei Pflegekasse einreichen

Wie beantrage ich den Entlastungsbetrag?

  • Kein separater Antrag – automatischer Anspruch
  • Abrechnung über Pflegedienst oder Dienstleister
  • Alternativ: Erstattung nach selbst organisierter Hilfe

Viele Pflegedienste bieten passende Leistungen an und übernehmen die Abrechnung.

Fazit: Unterschätztes Extra-Geld clever nutzen

Der Entlastungsbetrag erleichtert den Alltag – ob Haushaltshilfe, Betreuung oder Begleitung. Rechtzeitig planen, nutzen und bei Bedarf durch Umwandlung erhöhen.