Kombinationsleistungen in der Pflege beziehen sich auf eine besondere Form der Leistungserbringung durch die Pflegeversicherung (§ 38 SGB XI), bei der Pflegegeld und Pflegesachleistungen gleichzeitig kombiniert werden. Ziel ist es, pflegebedürftigen Menschen eine flexible und bedarfsgerechte Versorgung zu ermöglichen – insbesondere, wenn Angehörige pflegen, aber zusätzlich ein ambulanter Pflegedienst eingebunden werden soll.
Die Pflegekasse errechnet die Aufteilung anteilig. Beispiel bei Pflegegrad 4:
Pflegegeld: 800 €
Sachleistung: 1.859 €
Beispiel-Nutzung: 60 % Sachleistung (1.115 €), 40 % Pflegegeld (320 €)
Für Pflegebedürftige, die überwiegend durch Angehörige gepflegt werden, aber ergänzend professionelle Hilfe benötigen – z. B. beim Waschen oder der Medikamentengabe – und dabei möglichst viel Selbstbestimmung über die Pflege behalten möchten.
Die Kombinationsleistung ist ein praktisches Modell, um Angehörigenpflege und professionelle Pflege gezielt zu verbinden – ohne finanzielle Nachteile. Eine individuelle Beratung durch Pflegedienst oder Pflegeberater ist empfehlenswert.