Neben den Leistungen der Pflegeversicherung (SGB XI) haben pflegebedürftige Menschen auch Anspruch auf medizinische Leistungen der Krankenkasse nach dem SGB V – völlig kostenfrei, wenn sie ärztlich verordnet wurden. Diese werden als sogenannte häusliche Krankenpflege von examinierten Pflegekräften übernommen.
Wenn medizinische und pflegerische Leistungen gleichzeitig erbracht werden:
Pflegegeld bleibt unberührt, solange kein Pflegedienst hinzugezogen wird.
Pflegedienste helfen bei der Verordnung und dem gesamten Ablauf.
Medizinische Leistungen nach dem SGB V sind eine wichtige Ergänzung zur Pflege, z. B. bei chronischen Krankheiten, Wunden oder Medikamenten. Sie sind nicht zuzahlungs- oder pflegegeldrelevant, werden voll übernommen – und entlasten Angehörige spürbar.