Medizinische Leistungen (SGB V)

Neben den Leistungen der Pflegeversicherung (SGB XI) haben pflegebedürftige Menschen auch Anspruch auf medizinische Leistungen der Krankenkasse nach dem SGB V – völlig kostenfrei, wenn sie ärztlich verordnet wurden. Diese werden als sogenannte häusliche Krankenpflege von examinierten Pflegekräften übernommen.

Wer hat Anspruch?

  • Alle gesetzlich Versicherten (nicht nur Pflegebedürftige)
  • Es braucht eine ärztliche Verordnung
  • Die Person muss zu Hause wohnen – nicht in einer stationären Einrichtung

Welche Leistungen sind das?

  • Medikamentengabe (z. B. Tabletten, Injektionen, Tropfen)
  • Blutzucker- und Blutdruckkontrollen
  • Wundversorgung (auch bei OP-Narben oder chronischen Wunden)
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
  • Katheter- und Stomaversorgung
  • Dekubitus-Behandlung (Druckgeschwüre)
  • Übergangspflege nach Krankenhausaufenthalt

Was kostet das?

  • Die Leistungen sind komplett kostenfrei
  • Die Krankenkasse übernimmt alle Kosten
  • Keine Anrechnung auf Pflegegeld oder Sachleistungen

Kombination mit Pflegeleistungen

Wenn medizinische und pflegerische Leistungen gleichzeitig erbracht werden:

  • Wegepauschale wird zwischen Pflegekasse und Krankenkasse geteilt
  • Pflegesachleistungen können sich ggf. verringern

Pflegegeld bleibt unberührt, solange kein Pflegedienst hinzugezogen wird.

Wie funktioniert die Beantragung?

  • Ärztliche Verordnung beim Hausarzt einholen
  • Pflegedienst oder Anbieter auswählen
  • Anbieter rechnet direkt mit der Krankenkasse ab

Pflegedienste helfen bei der Verordnung und dem gesamten Ablauf.

Fazit: Medizinische Hilfe zu Hause – kostenfrei und hilfreich

Medizinische Leistungen nach dem SGB V sind eine wichtige Ergänzung zur Pflege, z. B. bei chronischen Krankheiten, Wunden oder Medikamenten. Sie sind nicht zuzahlungs- oder pflegegeldrelevant, werden voll übernommen – und entlasten Angehörige spürbar.