Pflegegeld (SGB XI)

Pflegegeld ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die an pflegebedürftige Menschen ausgezahlt wird, wenn sie zu Hause von Angehörigen, Freunden oder anderen nicht-professionellen Personen gepflegt werden. Es ist eine finanzielle Anerkennung für die häusliche Pflege – und soll helfen, kleine Ausgaben im Alltag abzudecken oder Pflegepersonen zu entlasten.

Wer hat Anspruch?

  • Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5
  • Pflege muss zu Hause erfolgen
  • Pflegeperson darf nicht gewerblich tätig sein

Wie viel Geld gibt es?

PflegegradPflegegeld (monatlich)
PG 2316 €
PG 3545 €
PG 4728 €
PG 5901 €

Das Pflegegeld wird an die pflegebedürftige Person ausgezahlt und kann frei verwendet werden.

Kombinierbar mit anderen Leistungen?

Pflegegeld kann anteilig mit Pflegesachleistungen kombiniert werden (Kombinationsleistung).

Beispiel: Bei 60 % Sachleistung verbleiben 40 % Pflegegeld → anteilige Auszahlung.

Was ist noch zu beachten?

  • Beratungspflicht (§ 37.3 SGB XI):
    • Pflegegrad 2–3: alle 6 Monate
    • Pflegegrad 4–5: alle 3 Monate
  • Bei Verhinderungspflege: 50 % des Pflegegelds für max. 6 Wochen
  • Bei Kurzzeitpflege: 50 % des Pflegegelds für max. 8 Wochen

Wie beantragen?

  • Pflegegrad bei der Pflegekasse beantragen
  • Pflegeart wählen: Pflegegeld, Sachleistung oder Kombination
  • Auszahlung erfolgt monatlich direkt

Pflegedienste können bei Antrag und Beratung unterstützen.

Fazit: Flexible Unterstützung für häusliche Pflege

Pflegegeld ist eine wichtige Hilfe für pflegende Angehörige – flexibel einsetzbar, steuerfrei und kombinierbar mit Beratung und anderen Leistungen.