Pflegegeld ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die an pflegebedürftige Menschen ausgezahlt wird, wenn sie zu Hause von Angehörigen, Freunden oder anderen nicht-professionellen Personen gepflegt werden. Es ist eine finanzielle Anerkennung für die häusliche Pflege – und soll helfen, kleine Ausgaben im Alltag abzudecken oder Pflegepersonen zu entlasten.
Pflegegrad | Pflegegeld (monatlich) |
---|---|
PG 2 | 316 € |
PG 3 | 545 € |
PG 4 | 728 € |
PG 5 | 901 € |
Das Pflegegeld wird an die pflegebedürftige Person ausgezahlt und kann frei verwendet werden.
Pflegegeld kann anteilig mit Pflegesachleistungen kombiniert werden (Kombinationsleistung).
Beispiel: Bei 60 % Sachleistung verbleiben 40 % Pflegegeld → anteilige Auszahlung.
Pflegedienste können bei Antrag und Beratung unterstützen.
Pflegegeld ist eine wichtige Hilfe für pflegende Angehörige – flexibel einsetzbar, steuerfrei und kombinierbar mit Beratung und anderen Leistungen.