Pflegehilfsmittel erleichtern den Alltag von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen. Sie sind Bestandteil der Leistungen der Pflegeversicherung gemäß § 40 SGB XI und dienen der Erleichterung der häuslichen Pflege, der Linderung von Beschwerden oder der Förderung der Selbstständigkeit.
Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5, die zu Hause gepflegt werden, haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel.
Ab 2025 übernimmt die Pflegekasse bis zu 42 € monatlich für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – zuzahlungsfrei und unabhängig vom Pflegegrad.
Diese Produkte sind im offiziellen Hilfsmittelverzeichnis der Pflegekassen gelistet.
Ein formloser Antrag reicht meist aus. Der Pflegedienst hilft gerne bei Antrag und Abwicklung.
Pflegehilfsmittel sind eine einfache und kostenfreie Möglichkeit, die häusliche Pflege sicherer, hygienischer und komfortabler zu gestalten. Der monatliche Anspruch von 42 € sollte genutzt werden – ob über Anbieter oder durch Eigenkauf mit Erstattung.