Pflegehilfsmittel (SGB XI)

Pflegehilfsmittel erleichtern den Alltag von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen. Sie sind Bestandteil der Leistungen der Pflegeversicherung gemäß § 40 SGB XI und dienen der Erleichterung der häuslichen Pflege, der Linderung von Beschwerden oder der Förderung der Selbstständigkeit.

Was sind Pflegehilfsmittel?

  • Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (z. B. Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel)
  • Technische Pflegehilfsmittel (z. B. Pflegebetten, Lagerungshilfen)

Wer hat Anspruch?

Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5, die zu Hause gepflegt werden, haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel.

Was wird bezahlt?

Ab 2025 übernimmt die Pflegekasse bis zu 42 € monatlich für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – zuzahlungsfrei und unabhängig vom Pflegegrad.

Welche Produkte zählen dazu?

  • Einmalhandschuhe
  • Desinfektionsmittel
  • Bettschutzeinlagen
  • Mundschutz
  • Schutzschürzen
  • Fingerlinge

Diese Produkte sind im offiziellen Hilfsmittelverzeichnis der Pflegekassen gelistet.

Wie kann man Pflegehilfsmittel beantragen?

  • Über den Pflegedienst / Anbieter: Monatliches Paket, Versand nach Hause, Abrechnung mit Pflegekasse.
  • Selbst beschaffen: Eigenkauf, Quittungen bei der Pflegekasse einreichen, Erstattung bis 42 €/Monat.

Ein formloser Antrag reicht meist aus. Der Pflegedienst hilft gerne bei Antrag und Abwicklung.

Warum sind Pflegehilfsmittel wichtig?

  • Schutz und Hygiene für Pflegeperson und Pflegebedürftige
  • Erleichterung bei alltäglichen Pflegetätigkeiten
  • Komplette Kostenübernahme durch die Pflegekasse
  • Keine ärztliche Verordnung notwendig

Fazit: Einfach beantragt – spürbar entlastet

Pflegehilfsmittel sind eine einfache und kostenfreie Möglichkeit, die häusliche Pflege sicherer, hygienischer und komfortabler zu gestalten. Der monatliche Anspruch von 42 € sollte genutzt werden – ob über Anbieter oder durch Eigenkauf mit Erstattung.