Der Umwandlungsanspruch erlaubt es Pflegebedürftigen, nicht genutzte Pflegesachleistungen (z. B. von einem Pflegedienst) in zusätzliche Entlastungsleistungen für den Alltag umzuwandeln. So wird unverbrauchtes Pflegebudget sinnvoll genutzt, zum Beispiel für Haushaltshilfen, Betreuung oder Alltagsbegleitung.
Nicht für Pflegedienste oder medizinische Versorgung verwendbar
Viele Pflegedienste bieten passende Entlastungsleistungen an – inklusive direkter Abrechnung.
Mit dem Umwandlungsanspruch können Pflegebedürftige mehr Alltagshilfe erhalten, selbst wenn sie keine oder nur wenig Pflegesachleistungen nutzen. Eine clevere Möglichkeit für Familien, die viel selbst organisieren.