Die Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die einspringt, wenn die hauptsächliche Pflegeperson (z. B. ein Angehöriger) vorübergehend ausfällt – etwa wegen Urlaub, Krankheit oder Erschöpfung. In dieser Zeit übernimmt eine Ersatzperson die Pflege zu Hause.
Bis zu 8 Wochen (56 Tage) pro Kalenderjahr – auch tage- oder stundenweise nutzbar. Ab 2025 gilt ein gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: max. 3.539 € pro Jahr.
Pflegegrad 2: 694 €
Pflegegrad 3: 1.198 €
Pflegegrad 4: 1.600 €
Pflegegrad 5: 1.980 €
Nahe Angehörige bis zum 3. Verwandtschaftsgrad (z. B. Onkel, Neffen) – steuerfrei. Andere Personen (z. B. Freunde, Nachbarn) nur steuerfrei, wenn eine „sittliche Verpflichtung“ vorliegt.
Wenn jemand aus moralischer Pflicht pflegt – z. B. eine Nachbarin, die nur diese eine pflegebedürftige Person betreut. Dann sind auch diese Einnahmen steuerfrei.
Verhinderungspflege ist eine wertvolle Unterstützung, um pflegenden Angehörigen Auszeiten zu ermöglichen, ohne dass die Pflege leidet. Sie ist flexibel nutzbar, finanziell abgesichert und einfach zu beantragen.