Verhinderungspflege (SGB XI)

Die Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die einspringt, wenn die hauptsächliche Pflegeperson (z. B. ein Angehöriger) vorübergehend ausfällt – etwa wegen Urlaub, Krankheit oder Erschöpfung. In dieser Zeit übernimmt eine Ersatzperson die Pflege zu Hause.

Wer hat Anspruch?

  • Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5
  • Voraussetzung: Eine private Pflegeperson muss die Pflege regelmäßig übernommen haben
  • Ab 1. Juli 2025 entfällt die bisherige Voraussetzung einer sechsmonatigen Vorpflegezeit

Wie lange? Welche Leistungen?

Bis zu 8 Wochen (56 Tage) pro Kalenderjahr – auch tage- oder stundenweise nutzbar. Ab 2025 gilt ein gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: max. 3.539 € pro Jahr.

Wie wird gezahlt?

  • Professionelle oder fremde Pflegeperson: bis 1.685 € jährlich
  • Nahe Angehörige oder im Haushalt lebende Personen: Auszahlung begrenzt auf das 2-fache monatliche Pflegegeld

Pflegegrad 2: 694 €

Pflegegrad 3: 1.198 €

Pflegegrad 4: 1.600 €

Pflegegrad 5: 1.980 €

Besondere Regeln

  • Stundenweise Verhinderungspflege: unter 8 Std./Tag → Pflegegeld in voller Höhe
  • Fremdpflege: Pflegegeld zu 50 % (außer am ersten und letzten Tag: 100 %)
  • Kombination mit Kurzzeitpflege: gemeinsamer Betrag 3.539 € (ab 2025)

Wer darf die Pflege übernehmen?

Nahe Angehörige bis zum 3. Verwandtschaftsgrad (z. B. Onkel, Neffen) – steuerfrei. Andere Personen (z. B. Freunde, Nachbarn) nur steuerfrei, wenn eine „sittliche Verpflichtung“ vorliegt.

Was ist eine „sittliche Verpflichtung“?

Wenn jemand aus moralischer Pflicht pflegt – z. B. eine Nachbarin, die nur diese eine pflegebedürftige Person betreut. Dann sind auch diese Einnahmen steuerfrei.

Wie beantragen?

  • Antrag bei der Pflegekasse stellen – formlos möglich
  • Pflegedienst oder Privatperson muss benannt werden
  • Nachweise und ggf. Quittungen erforderlich

Warum ist Verhinderungspflege wichtig?

  • Unterstützt pflegende Angehörige mit Auszeiten
  • Pflege kann lückenlos weitergeführt werden
  • Finanzielle Unterstützung für Ersatzpflege
  • Auch stundenweise Nutzung möglich

Fazit: Entlastung für pflegende Angehörige

Verhinderungspflege ist eine wertvolle Unterstützung, um pflegenden Angehörigen Auszeiten zu ermöglichen, ohne dass die Pflege leidet. Sie ist flexibel nutzbar, finanziell abgesichert und einfach zu beantragen.