Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (SGB XI)

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind bauliche oder technische Anpassungen, die die häusliche Pflege erleichtern, die Selbstständigkeit fördern und Überforderung vermeiden sollen.

Was ist das genau?

Die Pflegekasse kann bis zu 4.000 € pro Maßnahme als Zuschuss zahlen, um pflegegerechte Umbauten zu unterstützen. Bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt kann der Zuschuss pro Person gewährt werden.

Sonderfall Umzug

Auch bei einem pflegebedingten Umzug (z. B. in eine barrierefreie Wohnung) können Umzugskosten und Anpassungen bezuschusst werden – ebenfalls bis zur Grenze von 4.000 €.

Antragstellung

  • Formloser Antrag bei der Pflegekasse
  • Kostenvoranschläge beilegen
  • Beratung durch Pflegedienst empfohlen
  • Beginn erst nach Genehmigung

Was wird gefördert?

Beispiele für bauliche Maßnahmen:

  • Bodengleiche Dusche
  • Türverbreiterungen
  • Rampen, Handläufe
  • Fenstergriffe auf Rollstuhlhöhe

Technische Hilfen:

  • Treppenlifter, Badewannenlifter
  • Absenkbare Küchenschränke
  • Mobiler Wasseranschluss

Wichtige Hinweise

  • Maßnahmen müssen der konkreten Pflegesituation dienen und individuell geprüft werden
  • Komplexe Umbauten wie Treppenlifte vorab mit Pflegekasse abstimmen
  • Orientierung am GKV-Hilfsmittelverzeichnis wird empfohlen
  • Keine Eigenleistung notwendig, solange das Budget nicht überschritten wird

Fazit: Selbstbestimmt wohnen – mit finanzieller Hilfe

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen ermöglichen ein barrierefreies und würdevolles Zuhause für Pflegebedürftige. Mit bis zu 4.000 € Zuschuss pro Maßnahme sind auch größere Umbauten finanzierbar – bei frühzeitiger Planung und Beratung.